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Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
08-01-2016, 10:16
Beitrag: #5
RE: Überwachen von grosser Wiese
(08-01-2016 09:55)funkistnichtalles schrieb:  ... Pinkeln siehst..
Mag sein, bin mir da aber keiner Schuld bewusstBig Grin

War doch nur ein Beispiel ... Wink ... ging mir eher um das vom TO angestrebte Visualisieren in einem Onlineportal.


(08-01-2016 09:57)Time_to_wonder schrieb:  Das ist kein konstruiertes Beispiel, sondern Business as usual. Es gibt in unseren Städten viele Objekte, denen so eine Geschichte blüht.

Stimmt ... leider.
Ändern könnte man das nur, wenn man bestimmte individuelle Befindlichkeiten dem Allgemeinwohl unterordnen würde - das ist Sache des Gesetzgebers.
Im Klartext: es ist egal ob Hr. Doktor mit einer Nutte im Arm vor dem Hotel gefilmt wird, so lange man dadurch einen Terroranschlag verhindern, oder einen Vergewaltiger überführen kann.
Das es grundsätzlich funktioniert sieht man am Beispiel Großbritannien.
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RE: Überwachen von grosser Wiese - Funkalarmprofi - 08-01-2016 10:16

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