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Rechtliche Aspekte von Videoüberwachung
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07-01-2016, 23:11
Beitrag: #2
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RE: Überwachen von grosser Wiese
Immer dieses Palaver über das was ich darf oder nicht, ist einfach Käse
Der TE will wissen was auf seiner Wiese los ist und gut ist. Er rennt dann hin und gibt Laut. Da muss nicht immer gleich mit der Gesetzeskeule hergeläutet werden. Irgendwas muss da schon passiert sein, damit man tätig wird. Ich habe an meinem Gelände auch Videokameras, die das Gelände verlassen und es hat mich noch keiner angezeigt. Wie auch, wie willst du mir beweisen, dass das so ist, wenn ich damit nicht hausieren gehe? Ich habe ein Aussengelände, nicht umfriedet und die Postboten, Paketfahrer, Spediteure und Besucher sehen alle die Kameras und keiner hat bis jetzt einen Laut gegeben. Ganz im Gegenteil, die Fahrer sind froh darüber, dass sie eine Abstellgenehmigung mit Videoüberwachung haben, sie sind somit auch auf der sicheren Seite, wenn sie ihre Arbeit richtig machen. Ich mache sehr oft verdeckte Videoaufnahmen und habe alle durch die gerichtliche Verwertung gebracht. Wenn du weißt wie es geht und der Staatsanwalt mitspielt, läuft das. Alles auf dieses Gesetzesgedönse zu schieben bringt niemanden weiter. Das Bundesdatenschutzgesetz gibt sehr wohl Auslegungsmöglichkeiten. Du musst den Staatsanwalt nur dazu bringen, deine Videobilder haben zu wollen und schon ist das ganze Makulatur. Wie so vieles, ist alles eine Frage der Auslegung. Also höre auf, hier so zu pauschalieren. Bis jetzt habe ich nicht eine Videokamera, die wir installiert haben, abgeschaltet oder abgebaut. Eine professionelle Einrichtung vorausgesetzt, kann da einiges antreten, dem nehme ich den Wind schon aus den Segeln. Stichwort: temporär, Privatmasking, Speicherdauer. Alles Variablen, mit denen ich arbeiten kann. Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung! Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe) |
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