Reizgasanlage QC-Houseguard
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14-07-2012, 21:16
Beitrag: #19
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RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
@ Alarmservice-Hamburg:
Ich stimme dir voll und ganz zu, was deine Einschätzung bezüglich Täter-/Opferschutz angeht, aber Recht haben und Recht bekommen sind nun mal in Deutschland leider ganz unterschiedliche Paar Schuhe... ![]() Während sich Einbrecher durchaus mal auf die nicht-verhältnismäßige und somit 'nicht-ganz-gesetzestreue' Notwehr berufen und damit vor Gericht manchmal auch noch durchkommen (in meinen Augen die reinste Frechheit!!!), bleibt den Einbruchsopfern nur eine häufig erfolglose Zivilklage, weil beim Täter nichts zu holen ist (die 'Armen' hatten ja oft eine schlimme Kindheit, wurden geschlagen und es hat ihnen einfach niemand den Unterschied zwischen 'mein' und 'dein' beigebracht. Ich könnte jedesmal heulen, wenn ich so etwas hören oder lesen muss - allerdings nicht aus Mitleid, sondern aus blankem Unverständnis gegen diese in meinen Augen zu oft völlig verweichlichte Richterschaft!)... (14-07-2012 10:59)Alarmservice-Hamburg schrieb: Im Übrigen werde ich vor keinem deutschen Gericht zum Schadensersatz verurteilt werden, wenn ich einen Angreifer verfolge und dieser während seiner Flucht aus Unachtsamkeit stolpert und sich beim Hinfallen irgendein Körperteil bricht.In dem Falle wohl tatsächlich nicht, wenn du ihm aber auf der Flucht z.B. von hinten in die Beine grätscht, bist du sicherlich schon ganz gut davor... ![]() (14-07-2012 10:59)Alarmservice-Hamburg schrieb: Warum soll es dann dem Betreiber einer (z. B.) Nebelanlage anders gehen, die ja auch nichts weiter macht, als den Täter zur Flucht zu bewegen?Wahrscheinlich wirst du von einem deutschen Gericht einfach wegen 'Hinterhältigkeit' oder sonst irgendwelchem Quatsch zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt, wenn der Täter die Frechheit besitzt, dich anzuzeigen - also immer schön auf den Einsatz von Warnaufklebern, Sprachansagen u.ä. achten, dann hast du vermutlich bessere Chancen, ungeschoren davonzukommen (merkt man eigentlich irgendwie, dass ich von der deutschen 'Rechtsprechung' etwas enttäuscht bin? ![]() Naja, wie dem auch sei: hoffen wir, dass wir alle von den 'bösen Buben' verschont bleiben und dass unsere Alarmsysteme dazu beitragen können! VG Olli P.S.: Kleine Anekdote, die mir ein befreundeter Polizist aus HH mal erzählte (kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Wahrheitsgehalt, da eben nur Hörensagen!): Ein Mieter traf in seiner Dachgeschosswohnung einen Einbrecher an und wollte diesen an der Flucht hindern - zuerst verbal (aber der Täter war wohl nicht zum Diskutieren aufgelegt und wollte möglichst schnell und kommentarlos am Mieter vorbei), woraufhin sich das Ganze zur 'nonverbalen Diskussion' entwickelte. Folgen des Gerangels: ein gebrochener Arm, einige Blutergüsse und Abschürfungen am Körper sowie eine Platzwunde im Gesicht des Einbrechers, geschwollene Knöchel an der rechten Hand des Mieters. Soweit verdient möchte man jetzt vielleicht meinen, aber der Richter sah die Sachlage ganz anders: da der Mieter ein Gerüstbauer sei, ca. 1,95m groß und 120kg schwer und der Einbrecher bei knappen 1,70m nur bummelig 65 kg auf die Waage brachte, sah es der Richter als erwiesen an, das hier keine Notwehrsituation vorlag und der Gerüstbauer ja quasi schon aufgrund seiner Statur eine 'Waffe' darstelle, dem der Einbrecher doch gar nicht hätte gefährlich werden können. Ende vom Lied: Der Gerüstbauer wurde zur Zahlung von 3000,- EUR Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld verurteilt. Den Gang in die Berufung konnte sich der Gerüstbauer leider nicht leisten. Armes Deutschland... ![]() Keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Die sach- und fachgerechte Umsetzung liegt beim Ausführenden. Alle gängigen Normen und Vorschriften sind zu beachten, sonst siehe Avatar... Bitte keine technischen Anfragen per Email oder PN stellen, sondern offen im Forum posten, danke! |
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