Reizgasanlage QC-Houseguard
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14-07-2012, 10:59
Beitrag: #17
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RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
Darüber, ob sich ein Einbrecher in meinem Eigenheim ein Bein bricht oder nicht, würde ich mir zu allerletzt Gedanken machen, wenn es um die Absicherung meiner Angehörigen und meines Lebens und Eigentums geht.
Es gibt genügend Fälle, wo die Einbrecher auch keine Rücksicht auf die Gesundheit oder das Leben der Opfer genommen haben. Es muss halt jedem klar sein, das ein Angriff auf eine Person oder fremdes Eigentum mit dem Risiko verbunden ist, selbst Schaden zu erleiden. Wer das nicht begreift, dem muss man es ganz deutlich klar machen. Im Übrigen werde ich vor keinem deutschen Gericht zum Schadensersatz verurteilt werden, wenn ich einen Angreifer verfolge und dieser während seiner Flucht aus Unachtsamkeit stolpert und sich beim Hinfallen irgendein Körperteil bricht. Warum soll es dann dem Betreiber einer (z. B.) Nebelanlage anders gehen, die ja auch nichts weiter macht, als den Täter zur Flucht zu bewegen? Was wir in Deutschland brauchen ist eindeutig mehr Opfer- als Täterschutz. Aktuell ist es so, dass wir uns vor unerwünschten Besuchern immer mehr absichern müssen, unsere Fenster vergittern, Türen mit Panzerschlössern verbarrikadieren, Melder aller Art anbringen und fast wie im Gefängnis fühlen. Die, die Böses vorhaben, laufen hingegen frei und unbeschwert herum und denen darf man nicht mal ein Bein stellen, wenn man sie auf frischer Tat ertappt. [size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size] |
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