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Selbstständigkeit mit Verkauf / Installation von Alarmanlagen ?
11-11-2015, 06:53
Beitrag: #10
RE: Selbstständigkeit mit Verkauf / Installation von Alarmanlagen ?
(10-11-2015 20:11)acca schrieb:  Kann man nicht einfach beim Verkauf / Installation einer Funk-EMA über eine AGB oder eine Einverständiserklärung die Haftung für eine Nicht-Auslösung der Alarmanlage im Einbruchsfall ausschliessen ?

Versuchen kann man das.
Im Schadensfall nutzt das aber rein gar nichts, da fallen dann Worte wie z.b.
Beratungs und Hinweispflicht, Verantwortung und Kompetenz, Facherrichter.
Kunden entwickeln im Schadensfall eine "Gerichtsamnesie"© by Sascha Puppel

gruss der Elektrickser

Wer Rechtschreibfähler findet,darf sie behalten!
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RE: Selbstständigkeit mit Verkauf / Installation von Alarmanlagen ? - elektrickser - 11-11-2015 06:53

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