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Selbstständigkeit mit Verkauf / Installation von Alarmanlagen ?
10-11-2015, 20:11
Beitrag: #7
RE: Selbstständigkeit mit Verkauf / Installation von Alarmanlagen ?
(10-11-2015 07:58)Animal schrieb:  Normen und Vorschriften gibt es zuhauf, DIN, VDE, EN, (VdS) aber als Errichter steht man sowieso immer mit einem Bein im Knast. Auch bei Hausalarmsystemen bist Du der Depp, wenn jemand (Hausherr, Versicherer...) einen Schuldigen sucht und sei es nur wegen Kosten für Falschalarme.

Diese Aussage verunsichert mich in meinem Vorhaben (Kleingewerbe Verkauf und Installation von Funk-Alarmanlagen) doch sehr.

Ich habe bei meiner eigenen Hausinstallation auch nicht auf die Empfehlungen der VDS (z.B. in Bezug auf die Zwangsläufigkeit) Rücksicht genommen. Dennoch bin ich sehr zufrieden mit meiner Funk-EMA und will diese nicht mehr missen.

Kann man nicht einfach beim Verkauf / Installation einer Funk-EMA über eine AGB oder eine Einverständiserklärung die Haftung für eine Nicht-Auslösung der Alarmanlage im Einbruchsfall ausschliessen ?
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RE: Selbstständigkeit mit Verkauf / Installation von Alarmanlagen ? - acca - 10-11-2015 20:11

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