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Türspionkamera
04-11-2015, 20:13
Beitrag: #2
RE: Türspionkamera
Frei zugänglich nicht eingefriedet. Keine sichtbare Kennzeichnung der Videoüberwachung. Huh Heute haben Gauner mehr Rechte als gesetzestreue Bürger.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verschieden Dinge in der Gummiparagraphendemokratie.
Wenn die Delikte jedesmal zur Anzeige (gegen Unbekannt) gebracht wurden steht wohl einer angeforderten Videoüberwachung durch die Kripo nichts mehr im Wege. Folglich es nicht ausgeschlossen sei das in Zukunft am Fahrzeug auch Manipulationen stattfinden könnten. Dein Rechtsanwalt möge daher schriftlich eine Videoüberwachung infolge periculum in mora ( Gefahr in Verzug) bei der zuständigen Behörde mit Aktenverweis auf die bisher durchgeführten Beschädigungen beantragen. Somit steht die Sache auf einem gesetzlichen Fundament und läuft den derzeit möglichen Rechtsweg ohne Gegenverkehr.

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
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Türspionkamera - schnullerkind - 04-11-2015, 19:06
RE: Türspionkamera - evertech - 04-11-2015 20:13

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