Alarmanlage für Dachgeschosswohnung
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18-10-2015, 18:18
Beitrag: #5
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RE: Alarmanlage für Dachgeschosswohnung
Müssen tust gar nichts. Ist nur ein Rat von mir und kein Gesetz das verpflichtend ist.
![]() Ob sie es tun oder nicht ist ja eigentlich nicht relevant. Es besteht die Möglichkeit und dieser ist ein Riegel vorzuschieben. Irgendwann passiert alles einmal. Man muss es nur abwarten oder erleben können. ( Das ist Evertechgesetz ![]() Es gibt hierfür auch flächendeckende Absicherungen wie zum Beispiel akustische Glasbruchmelder, Lichtschranken, duale Bewegungsmelder nur mal so zum Überdenken eingestreut. Wobei Lichtschranken und Bewegungsmeldern erst unmittelbar nach dem Durchstieg aktiv werden und nicht schon beim Hebeln. Du kannst ja mal ein Bild oder Skizze von deiner Fensterfront einstellen. Wer weis was die Fachwelt noch für Ideen dazu hat. Hier tummeln sich echt einige Kapazitäten die ab und zu gerne aus den Nähkästchen plaudern. Indem dein Sachlage nicht alltäglich ist bin ich mir ziemlich sicher das sich zumindest einer was entlocken lässt. 11.Gebot: Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren. —- Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE! |
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Alarmanlage für Dachgeschosswohnung - dharos - 17-10-2015, 09:54
RE: Alarmanlage für Dachgeschosswohnung - Alarmservice-Hamburg - 17-10-2015, 10:21
RE: Alarmanlage für Dachgeschosswohnung - evertech - 18-10-2015, 13:22
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