Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
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13-07-2015, 19:05
Beitrag: #11
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RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
Richtig sauber find ich persönlich sowas nicht. Ich denke es war eigentlich nie geplant hier einen Gewerbetreibenden unterzubringen und wenn sind irgendwo mit Sicherheit schon Auflagen vorhanden aber wegen dem guten Geld nie erfüllt worden.
Den eine Kantine wird ja auch nicht so nebenbei genehmigt. Kommt aber auch immer wieder auf die Personenanzahl an und auf die Anzahl der Rettungswege. Rechtlich gesehen kann in den einzelnen Bundesländern einiges doch verschieden gehandhabt werden. Aber das ist alles in der Bauordnung deines Bundeslandes. Es bleibt nicht aus du brauchst den Sachverstand vor Ort dem unter Umständen die Umwiedmung gar nie Angezeigt wurde. Mal sehen ob da eine Leiche im Keller ist. ![]() 11.Gebot: Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren. —- Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE! |
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