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Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
13-07-2015, 17:21
Beitrag: #8
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
(13-07-2015 16:36)evertech schrieb:  Klingt hart und unmenschlich zusammen. Nur ich habe mir persönlich abgewöhnt mit Leuten über gesetzlich vorgegebene Sicherheitsvorschriften elends lang zu diskutieren. Die erste Frage die nämlich ein Richter dem Sachverständigen stellt ist; Wie hätte das vermieden werden können? Und genau darauf möchte ich nie das mein Name genannt wird.Cool

..
Schreib mal was rausgekommen ist bei dieser Angelegenheit .
Gruß
evertech

Es ist ja noch kein Zustand erreicht, dass sich andere Leute in den Räumen aufhalten als ich! Es wird derzeit ja noch renoviert. Grundsätzlich muss ich dir natürlich Recht geben, da meine Geschäftsform keine GmbH ist und ich komplett haftbar bin. Und eine wissentlich Duldung der Mängel macht mich ja auch haftbar. Ich gehe nur meist gemäßigter vor, die Keule ist oft unnötig. Es war aber schon wichtig, die Frage hier zu stellen. Da ich jetzt viel fachlicher argumentieren konnte. Auch der Hinweis mit dem Brandsachverständigen usw. kam gut. Es gab auch schon eine Reaktion auf die Mail von gerade. Es gibt jetzt erst mal einen Ortstermin mit dem Vermieter und der ausführenden Firma. Die werden sich dem auf jeden Fall stellen müssen - da ich sonst wirklich einen Brandschutzsachverständigen hinzuziehe.
Eine Frage hätte ich noch zu diesen Türen. Müssen die immer nach außen aufgehen?
VG Heinz
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Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür - Heinz - 13-07-2015, 08:08
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür - Heinz - 13-07-2015 17:21



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