Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
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13-07-2015, 11:32
Beitrag: #4
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RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
Naja, es ist ja nunmal offenkundig, dass Dein Vermieter Dir ein Mietobjekt zur Verfügung stellt, dass mutmaßlich nicht den gesetzlichen Vorgaben zum Brandschutz entspricht. Man könnte auch sagen, dass Du dabei betrogen wirst. Wenn Du Angestellte hast, bist Du denen gegenüber verpflichtet, für deren körperliche Unversehrtheit zu sorgen. Du hast also allen Grund, da mal schleunigst näher nachzuforschen, auch wenn das schlecht für die Stimmung ist. So ist das nunmal bei Verträgen. Man kann ja auch klein anfangen und einen privaten Brandschutzgutachter einschalten. Der kann dann abhängig von der Art und Weise des Gebäudetyps und der Gebäudenutzung und auch des Bundeslandes konkret sagen, wie es sein müsste.
Und nein, Bestandsschutz gilt nicht... Gruß Jörg ________________________________________________________ Technische Anfragen sind im Forum besser aufgehoben als in meinem Postfach, bitte keine entsprechenden PNs - danke. |
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