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Minimalanforderung Rauchmelder
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10-03-2012, 20:36
Beitrag: #3
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RE: Minimalanforderung Rauchmelder
Grundsätzliche Zustimmung @ rukoolla!
Abhängig davon, in welchem Bundesland du lebst, gibt es unterschiedliche Vorschriften, welche Räume überwacht werden müssen, nachzulesen in der jeweiligen LBO (Landesbauordnung). In den meisten Ländern ist man sich zumindest bei den Schlafräumen so halbwegs einig geworden, alles andere variiert immer etwas. In S.-H. z.B. müssen alle Schlafräume (auch die Räume, in denen nur zeitweise jemand schläft, also z.B. ein Gästezimmer) und die "notwendigen" Wege, die zum Ausgang eines Gebäudes führen (also meistens der Flur/Treppenhaus) mittels "Rauchwarnmeldern" überwacht werden. So weit, so gut die Theorie... Rauchwarnmelder sind per Definition (optische) Rauchmelder, die über eine eingebaute Alarmierung (= Sirene) verfügen müssen, was auf kaum einen (keinen?) Melder zutrifft, der an eine Gefahrenmeldeanlage (in deinem Fall ja eine Einbruchmeldezentrale) angeschlossen wird, da an einer GMA ja die Sirenen diesen Part übernehmen. Folglich verstößst du also bei Verwendung dieser Art von Meldern gegen die jeweilige LBO - das ist klasse, oder?! Technisch gesehen hast du also durch deine Anlage (im Idealfall sogar mit Aufschaltung an einen Wachdienst, der dann sogar merkt, dass es brennt, wenn du gar nicht zuhause bist) eine deutlich höherwertige Überwachung als durch die vorgeschriebenen Mistdinger, sie entspricht nur leider nicht den Vorgaben... Währenddessen entspricht jede Hütte, in der nur genug Baumarktmelder für 3,89 EUR/Stck. an der Decke hängen, den Vorschriften (und wenn es im Gästezimmer im KG mal qualmt, merkt es im Schlafzimmer im OG niemand, weil die Melder wahrscheinlich noch nicht mal per Funk oder Draht miteinander vernetzt sind und die Tröte im Melder eben zwar ihre 90 dB/m schafft, aber damit trotzdem nicht durch drei geschlossene Türen bis oben zu hören ist) ... So ein Quatsch, unser Dank dafür geht an die deutsche/europäische Politik!!! Hatte ich eigentlich schon erwähnt, dass derzeit keinerlei Überwachungs- oder Kontrollstelle existiert, die das Vorhandensein solcher Melder überprüft? Einzig dein Versicherer kann dir nach einem Brand die Leistungen vorenthalten, wenn du keine Melder hattest (Meinen Respekt an alle Brandermittler, die hinterher noch beweisen können, dass dieser ganze zusammengebackene Plastikkrams, der in einem ausgebrannten Haus herumliegt, nicht u.a. aus meinen selbstverständlich ehemals vorhandenen und während des Brandes als Matschepampe von der Decke getropften Rauchwarnmeldern besteht)... ;o) Fazit: Vorschriften sind manchmal eben doch nur zum Beugen da, lass' es erst einmal so, wie es ist und sobald wieder Geld da ist, rüstest du deine Anlage weiter auf. Wenn es dich optisch nicht stört, kannst du ja in den Schlafräumen einen Baumarkt-Rauchwarnmelder als Alibi hängen lassen ;o) Ach ja: Baumarkt-Rauchwarnmelder werben gerne mit der Aufschrift "VdS-geprüft", das ist den Druckaufwand nicht wert (verkauft sich aber leider trotzdem super), weil es NICHTS aussagt!!! "VdS-zugelassen" ist da schon etwas ganz anderes, das besagt, dass der VdS nicht nur einmal in den Fingern gehabt haben muss (bis hierhin reicht VdS-geprüft), sondern dass diese Melder die Tests des VdS mehr oder weniger zufriedenstellend überlebt haben und ihr Siegel daher auch irgendwie verdient haben (Fälschungen aus Fernost mal ausgenommen)! VG vom 'Seitenschinder' Keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Die sach- und fachgerechte Umsetzung liegt beim Ausführenden. Alle gängigen Normen und Vorschriften sind zu beachten, sonst siehe Avatar... Bitte keine technischen Anfragen per Email oder PN stellen, sondern offen im Forum posten, danke! |
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Minimalanforderung Rauchmelder - Chris G - 10-03-2012, 12:16
RE: Minimalanforderung Rauchmelder - rukoolla - 10-03-2012, 15:32
RE: Minimalanforderung Rauchmelder - Ollik - 10-03-2012 20:36
RE: Minimalanforderung Rauchmelder - Chris G - 11-03-2012, 10:26
RE: Minimalanforderung Rauchmelder - Ollik - 12-03-2012, 01:16
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