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Vorgehensweise bei Einbruchalarm
28-07-2014, 09:12
Beitrag: #18
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
An alle, die sich auf den Schlips getreten fühlen.
Klar kann jeder machen, was er will und für sich selbst für richtig hält.
Jedoch dieses ständige Ja Aber, ja warum, wieso weshalb, warum nicht so, sondern anders rum, das erinnert mich an die Kleinkindphase. Big GrinBig Grin
Es gibt Grenzen, die bei Gefahr für Leib und Leben nicht über-bzw unter-schritten werden müssen oder sollen, damit der Wert auch entsprechend
gewürdigt ist.
Wem das nicht passt, hält sich raus und stellt diese Vorgehensweise, welche jahrelang erprobt ist, von den Beratungsstellen, Sachversicherern,
Polizei selbst und zertifizierten Interventionsdiensten gefälligst nicht in
Frage.
Wem die Antworten, welche von Fachleuten hier publiziert werden, nicht
taugen, macht es so wie er will. Das muss von uns hier aber keinen mehr
interessieren, die Beratungsresistenz mancher Zeitgenossen ist gigantisch.
Wir betreiben unser Handwerk so, dass wir einerseits ruhig und mit gutem Gewissen schlafen können.
Andererseits stehen wir mit dieser Vorgehensweise rechtlich auf der einwandfrei sicheren Seite und sind nicht angreifbar.
Das bin ich als Geschäftsführer der Firma, der Kundschaft, meiner Gesellschaft und mir selbst schuldig.
Es gab mal den Grundsatz: beachte deine Handwerker- und Kaufmannsregeln. Mal darüber nachdenken.
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RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm - funkistnichtalles - 28-07-2014 09:12



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