Vorgehensweise bei Einbruchalarm
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28-07-2014, 08:28
Beitrag: #15
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RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Lassen wir doch den "Selbstbau" hier mal weg bitte. Natürlich kannst Du wenn Dich Deine eigene EMA anruft, die Polizei anrufen. Natürlich ist das erlaubt.
Nur den Automatismus von der Anlage direkt zur Polizei lassen wir doch bitte bei der Anlage zuhause sein ![]() VG Marc |
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