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Vorgehensweise bei Einbruchalarm
28-07-2014, 08:28
Beitrag: #15
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Lassen wir doch den "Selbstbau" hier mal weg bitte. Natürlich kannst Du wenn Dich Deine eigene EMA anruft, die Polizei anrufen. Natürlich ist das erlaubt.
Nur den Automatismus von der Anlage direkt zur Polizei lassen wir doch bitte bei der Anlage zuhause sein Smile Von daher hast Du recht, wir haben aneinander vorbei geschrieben, evtl. war das auch mein Fehler - nur gabs da ja noch einen Anderen, dem das spanisch vorkam, dass man nicht zur Polizei aufschalten soll/darf. Alles Gute.

VG Marc
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RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm - MGMGMG - 28-07-2014 08:28



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