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Vorgehensweise bei Einbruchalarm
27-07-2014, 21:57
Beitrag: #10
RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Nein, die Bedingungen der Polizei verbieten das Melden eines Einbruchalarms ohne vorherige Kontrolle. Bei Überfallalarmen ist das jedoch erlaubt.

Alle meine Beiträge schreibe ich nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
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RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm - rukoolla - 27-07-2014 21:57



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