Vorgehensweise bei Einbruchalarm
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27-07-2014, 20:44
Beitrag: #9
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RE: Vorgehensweise bei Einbruchalarm
Wo ist denn der Unterschied, ob ich nun als Mieter / Eigentümer bei der Polizei meine ausgelöste Alarmanlage melde, oder Bürger Müller der gerade von meinem Aussensignalgeber angebrüllt wurde?
Da gibt´s keinen Ärger und selbstverständlich darf man das. Aber zu 100% wird das teuer, sollte es ein Fehlalarm sein. Zurück zum Thema: es wurde die Frage gestellt, ob eine Kamera zur Verifizierung Sinn machen würde. Ja, das kann sicherlich helfen. Gibt ja inzwischen auch Anlagen, die Kameras mit einbinden können. Allerdings braucht das alles seine Zeit. Bei mir ist / wäre es so, dass der Alarm aufläuft und ich dann am Handy die App für die Kamera starten muss. Dauert alles in allem min. 60 Sekunden, bis ich das erste Bild sehe. Gruß Hörnchen |
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