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Preiserhöhungen wegen dem Irankrieg
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08-03-2026, 13:29
Beitrag: #10
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RE: Preiserhöhungen wegen dem Irankrieg
@FAP: 30 Tage ab Angebotsabgabe ist ja bereits Standard, was ich bereits auf 29, 28, 27, usw. Tage runter gefahren habe, da ich überall den 31.03. drauf geschrieben habe. Blöderweise habe ich genau in diesen letzten Tagen 8 Angebote abgegeben wo es bei Dahua um die 50'er NVR und alle Kameras mit einer 5 und 7 davor geht und daran fühle ich mich gebunden. Das die nun alle am 30. bestellen, wo ich nicht mehr reagieren kann, sehe ich ebenfalls als sehr unwahrscheinlich an. Wenn ich so eine Kalkulation von z.B. 4 Kameras mit NVR mache, habe ich eine Zahl im Kopf, was ich daran verdienen sollte (ich kann meinen Aufwand sehr genau einschätzen). An den UVP orientiere ich mich so gut wie nie, wer bezahlt die schon und wenn ich an so einer Kombi 800,- Netto gerechnet habe, aber plötzlich 250,- mehr für's Material bezahle, sind das nicht ein paar Euro, sondern rund 30% meines Gewinns dahin. Ich betreibe ja ein ganz anderes Geschäft als die meisten hier, da ich aufgrund meiner Performance nichts mehr installieren kann. Ich mache nur noch Remote. Aber selbst wenn alles gut läuft, die Leute bestellen so, dass ich noch die alten Preise im EK erhalte, betrachten wir meine Frage in die Runde mal rhetorisch und da interessiert es mich, wie man solche Unwägbarkeiten ausklammern kann. Eine Versicherung hat für den Kriegsfall ja auch eine Klausel.
PS: Das mit der Ankündigung habe ich gerade auch gelesen, aber zum Zeitpunkt des Erhalts aufgrund hunderter Spam E-Mails pro Tag überlesen, weswegen ich nun meine komplette E-Mail, also incl. Domain gewechselt habe. Es ging anders nicht. Ich habe gerade mal google befragt und dort steht u.a.: Als Lieferant von Elektronikkomponenten können Sie plötzliche Einkaufsaufschläge, die durch externe Schocks wie Krieg oder Krisen verursacht werden, grundsätzlich an Kunden weitergeben, sofern dies rechtlich und vertraglich abgesichert ist. Der Schlüssel liegt in der Kommunikation und der vertraglichen Basis. Rechtliche Grundlagen Preisanpassungsklauseln/Preisgleitklauseln: Überprüfen Sie Ihre Verträge und AGBs. Haben Sie Klauseln, die bei Rohstoffpreissteigerungen (wie Halbleitern) oder Logistikkosten eine Preisanpassung erlauben? Diese Klauseln müssen transparent sein und dürfen keine willkürlichen Gewinnsteigerungen ermöglichen, sondern nur Kostensteigerungen weitergeben. Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB): Wenn der Krieg die Kosten so stark in die Höhe treibt, dass ein Festhalten am ursprünglichen Vertrag unzumutbar ist, können Sie eine Vertragsanpassung fordern. Dies erfordert oft Verhandlungen, da die Hürden hoch sind. Höhere Gewalt (Force Majeure): Kriege gelten oft als höhere Gewalt. Dies kann Lieferverzögerungen entschuldigen, gibt aber nicht automatisch das Recht, Preise zu erhöhen, sofern nicht explizit in den AGBs vereinbart. Strategien zur Weitergabe der Kosten Transparente Kommunikation: Informieren Sie Kunden frühzeitig und transparent. Erklären Sie, dass der Aufschlag direkt aus den erhöhten Beschaffungskosten resultiert. Aufschläge als "Krisen-Zuschlag" (Surcharge): Anstatt die Grundpreise langfristig zu ändern, können Sie temporäre Zuschläge (z.B. "Energy Surcharge" oder "Material Surcharge") einführen. Dies wirkt temporärer und ist leichter zu akzeptieren. Differenzierte Preiserhöhung: Nicht alle Kunden müssen gleich behandelt werden. Nutzen Sie unterschiedliche Strategien für verschiedene Kundensegmente (z.B. Neukunden vs. Bestandskunden mit Festpreisverträgen). Nachweis der Kostensteigerung: Legen Sie offen (in anonymisierter Form), wie stark die Einkaufspreise gestiegen sind, um die Seriosität zu unterstreichen. Kommunikation und Verhandlung Persönliches Gespräch: Bei wichtigen Kunden ist ein persönliches Gespräch oder ein Telefonat unerlässlich, bevor die offizielle Ankündigung per E-Mail erfolgt. Partnerschaftliche Lösung: Betonen Sie, dass Sie die Ware überhaupt liefern können, während andere vielleicht nicht liefern können. Zeigen Sie auf, dass eine faire Aufteilung der Mehrkosten eine gemeinsame Überlebensstrategie ist. Fristen einhalten: Kündigen Sie Preiserhöhungen mit angemessener Frist an, besonders bei festen Lieferverträgen. Zusammenfassung Erfolgreiche Weitergabe funktioniert am besten durch die Kombination aus einer starken rechtlichen Klausel (Preisanpassungsklausel) in Ihren AGBs und einer transparenten, partnerschaftlichen Kommunikation gegenüber dem Kunden. Planung + Verkauf - Video+ Alarmtechnik / Lupus XT4 Upgrade. Remote Installation Bundesweit. alarmanlage-siegen.de Videoplanung: https://youtu.be/540sbHMAkp0 |
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