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Preiserhöhungen wegen dem Irankrieg
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08-03-2026, 10:28
Beitrag: #6
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RE: Preiserhöhungen wegen dem Irankrieg
@ssb: Solange es von Anfang an im Angebot oder KVA steht, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, das einzeln auszuweisen. Schwierig wäre nur öffentliche Preisangaben ohne Aufschlag und dann Aufschlag im Angebot - der Aufschlag im Angebot sollte trotzdem problemlos gelten, aber es könnte die öffentliche Preisangabe abgemahnt werden.
(Pronomen: er/ihm) |
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