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Störungsmeldung der Kunden
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23-10-2025, 07:38
Beitrag: #21
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RE: Störungsmeldung der Kunden
@ Jonas: Deine Aussagen sind m. E. nicht genügend verifiziert, denn von namhaften Herstellern gibt es i. d. R. eine Bedienungsanleitung für den Kunden (die der Errichter anpasst oder ergänzt) und eine Errichteranleitung für den Techniker.
![]() Dein Vergleich EMA mit Handy ist zudem auch nicht besser oder angebrachter: Das eine dient der Meldung von Einbrüchen und Diebstählen, das andere eigentlich der Kommunikation. Die EMA kann Zuhause (Privat), aber auch in Unternehmen, Behörden, Museen, ... installiert sein, wo der Bediener nur die Anlage bedient und nicht entscheidungsbefugt ist, irgendwelche Linien mirnixdirnix aus der Überwachung zu nehmen oder Ähnliches (Notschärfung). Je nach Installationsort ist schriftlich fixiert, wer überhaupt darüber entscheidet. Von daher sehe ich Deine Äußerungen eher kritisch, sofern diese - wie bisher - zu allgemein gehalten werden. Man stelle sich vor, im Louvre entscheidet die Reinigungskraft nach Gutdünken, die den abzusichernden Bereich als Letzte verlässt, was zu tun ist, wenn eine Scharfschaltverhinderung vorliegt ... Vielleicht wäre das ökonomische Prinzip angebracht, dass die Bediener so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich von der Alarmtechnik wissen, damit diese Internas nicht - wie öfters praktiziert - nach außen getragen werden.Was nutzt das eingesparte Geld für den Supportanruf beim Techniker, wenn dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, dass wesentlich höhere Werte entwendet werden könnten (Milchmädchenrechnung )Unter den geschilderten Gesichtpunkten bin ich nun auf Deine Antwort gespannt ...
Immer daran denken: Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Wobei die Schwierigkeit ist, das schwächste Glied als solches zu erkennen, bevor es andere erkannt haben!
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