Videoüberwachung Freifläche
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11-10-2022, 19:48
Beitrag: #3
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RE: Videoüberwachung Freifläche
Um Probleme wie oben beschrieben zu umgehen, reicht es aus, in jedem Mietvertrag explizit die Videoüberwachung aufzuführen. Dazu sollte der Sinn und Zweck aufgeführt werden. Wenn Ihr die Freifläche in Form von Stellflächen vermietet, wird es ja wohl so eine Art AGB geben, die regelt was man darf und was man lassen sollte.
Ich hatte so einen Fall mal, wo die Änderung der AGB an jeden Mieter geleitet wurde, was diesem natürlich ein außerordentliches Kündigungsrecht zu billigt. Meines Wissens wurde die Installation fast einstimmig positiv angenommen, was allerdings auch der Formulierung des "Sinn und Zweck" geschuldet war. Wenn ich allerdings Deine Absichten mit dem PDF abgleiche und das Ganze dann mittels zwei Kameras dokumentieren sollte, wäre ich aus dem Rennen, da diese Umsetzung unmöglich ist, es sei denn die zwei Cams werden in etwa 25m Höhe über dem Parkplatz installiert und filmen strack nach unten. Hilfreich wäre es im PDF auch die Parkflächen zu zeichnen, um eine Empfehlung abzugeben, wie man das Ganze umsetzen könnte. Planung + Verkauf - Remote Installationen Alarm + Videotechnik + Zutritt einbruchschutz-siegen.de |
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Videoüberwachung Freifläche - UGF21! - 11-10-2022, 17:17
RE: Videoüberwachung Freifläche - funkistnichtalles - 11-10-2022, 17:38
RE: Videoüberwachung Freifläche - sicherheitstechnik-siegen - 11-10-2022 19:48
RE: Videoüberwachung Freifläche - UGF21! - 12-10-2022, 18:47
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