Videoüberwachung Freifläche
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11-10-2022, 17:38
Beitrag: #2
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RE: Videoüberwachung Freifläche
Unbenommen der Tatsache, dass das so zwar einigermassen funktionieren wird: sprich das 3 weisse Auto steht eigentlich in seiner richtigen Position, aber nix genaues weiss man nicht. Du brauchst von jedem einzelnen das Ok für diese Videoüberwachung, sonst ist Ärger vorprogrammiert.
Sicher kann man das über eine Betriebsanweisung anordnen, ob das aber DSGVO gerecht Bestand haben wird, wage ich schwerst zu bezweifeln. So einfach 2 Videokams auf den Betriebsparkplatz montieren, ist heutzutage nicht mehr. Ich veranstalte solche Eskapaden mit den Betreibern mittlerweile nicht mehr, denn die Rechte des Einzelnen überwiegen das Interesse des Gebers. Da müssen andere Massnahmen ergriffen werden. Privater Sicherheitsdienst stellt "Parkempfehlungen" aus. Bei Zuwiderhandlung: Abmahnung. Die haben dann sogar Rechtssicherheit. Mit Video... eher ein Problembereiter... Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung! Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe) |
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Videoüberwachung Freifläche - UGF21! - 11-10-2022, 17:17
RE: Videoüberwachung Freifläche - funkistnichtalles - 11-10-2022 17:38
RE: Videoüberwachung Freifläche - sicherheitstechnik-siegen - 11-10-2022, 19:48
RE: Videoüberwachung Freifläche - UGF21! - 12-10-2022, 18:47
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