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kaum zu glauben, aber dieses Urteil gibt's tatsächlich!
02-02-2022, 18:34
Beitrag: #8
RE: kaum zu glauben, aber dieses Urteil gibt's tatsächlich!
Ist halt schwierig. Hätte sie sich wenigstens auf sich aufmerksam gemacht, wäre der Einbrecher ja wahrscheinlich verschwunden. Dazu reicht für ein Raub ja bereits die Bedrohung, d.h. auf sich aufmerksam machen und derjenige droht verbal statt wegzugehen und dann einschließen, schon wäre es Raub gewesen. (Was aber sehr unwahrscheinlich wäre.) Man soll sich nicht in den Weg stellen oder auf direkte Konfrontation gehen, aber jemanden einfach gewähren lassen, sollte man auch nicht.

Ich verstehe das schon, dass die Versicherung das eben nicht standardmäßig abdeckt. Das Risiko für nen einfachen Diebstahl ist auf Grund der geringen Hürde halt enorm und wenn ich dann den Dieb einfach gewähren lasse, statt zumindest mal darauf aufmerksam zu machen, dass jemand im Objekt ist, ist das halt ein viel höheres Risiko für einen Schadensfall als nur bei Einbruch und Raub. Dazu wäre es auch dann einfacher Diebstahl, wenn du die Tür offen lässt und weggehst - und da viele Versicherer mittlerweile auf Fahrlässigkeitsklauseln verzichten, wäre das ja auch net zielführend...

Zitat:Fakt ist: So lange man nur die Beiträge zahlt, sind alle Versicherungen gut. Wenn es um Zahlungen geht, die seitens der Versicherung geleistet werden sollen, lernt man alle erst kennen. Confused
Deshalb bei Versicherern, deren Geld man selber kriegt, niemals die billigsten nehmen. Bei Haftpflicht oder so, ist es erstmal egal... Wenn du zahlen musst gemäß Gericht, greift die Versicherung eigentlich auch sofern du nicht irgendwelche total schlechten Verträge mit Fahrlässigkeitsklauseln hast, und dass die Versicherung den Geschädigten erstmal über alle Instanzen jagt, ist zumindest nicht dein Problem. Wenn auch als Geschädigter natürlich Sch****. Undecided

(Pronomen: er/ihm)
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RE: kaum zu glauben, aber dieses Urteil gibt's tatsächlich! - AaronK - 02-02-2022 18:34

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