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kaum zu glauben, aber dieses Urteil gibt's tatsächlich!
02-02-2022, 13:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-02-2022 13:45 von Ollik.)
Beitrag: #3
RE: kaum zu glauben, aber dieses Urteil gibt's tatsächlich!
Urteil richtig lesen kann helfen Wink :
Wenn man Versicherungsverträge abschließt, in denen 'einfacher Diebstahl' ausgenommen ist ('schwerer Diebstahl' oder Raub jedoch nicht, wie ssb ja auch schon schrieb), muss man sich hinterher nicht wundern, dass die Versicherung leistungsfrei bleibt, wenn es zu einem 'einfachen Diebstahl' gekommen ist.

Übrigens war der Vorfall 1999 und das Urteil von 2001, 'frisch' ist anders...Angel

VG Olli
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RE: kaum zu glauben, aber dieses Urteil gibt's tatsächlich! - Ollik - 02-02-2022 13:42

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