Gesetzliche Bestimmungen für Außensirenen
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23-12-2021, 16:41
Beitrag: #8
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RE: Gesetzliche Bestimmungen für Außensirenen
Soweit mir bekannt, ist jede Kommune für ihr Immissionsschutzgesetz selber zuständig und es gilt keine übergeordnete Bestimmung. In Bayern gibt's Dörfer, wo die Kühe nur zu gewissen Uhrzeiten "muh" machen dürfen, usw. In meinem Kreisgebiet gibt es keinerlei Bestimmungen zu Sirenen, was Lautstärke und Dauer betrifft. Die Polizei kann aber generell und individuell selber entscheiden, ob eine unnötige Lärmbelästigung statt gefunden hat und diese entsprechend mit Bußgeld und Androhung einer Strafanzeige belegen. Ich musste als junger Mann mal 10,- DM bezahlen, weil ich Nachts dreimal eine Straße rauf und runter gefahren bin. Laut Polizei ein Verstoß wegen unnötigem hin- und herfahren.
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