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Gesetzliche Bestimmungen für Außensirenen
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23-12-2021, 17:00
Beitrag: #6
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RE: Gesetzliche Bestimmungen für Außensirenen
Da ich zumindest in meinem Haus Fehlalarme gänzlich ausschließen kann, heulen im Fall einer Alarmauslösung unbegrenzt eine 107dB Außensirene und eine 145dB Motorsirene (die Sirene einer Feuerwehr hat auf 1,5m Abstand 120 dB) gleichzeitig los, bis dass ich den Alarm höchstpersönlich deaktiviere. Da sind die genervten Nachbarn oder ein 180,- € Ticket der Polizei einkalkuliert. Bei meinen Kunden handhabe ich das allerdings i.d.R nicht so, es sei denn, sie treffen bewusst eben eine solche Entscheidung.
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