Alarmanlage als Betriebsausgabe
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28-10-2021, 09:59
Beitrag: #2
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RE: Alarmanlage als Betriebsausgabe
Dein Steuerberater gibt dir da die entsprechende Auskunft.
IOch lehne mich jetzt aber mal ausm Fenster: eine elektronische Sicherheitsanlage ist im weiten Sinne eine mobile Einheit. Die kannst du bei einem Umzug mitnehmen und dort wieder einbauen lassen. Baust du die Anlage selbst ein, (gewerblich bedenklich!!) kannst du nur die elktronischen Komponenten absetzen, aber keine Arbeitszeit und Projektierungskosten geltend machen. Die Aufschaltung wiederum ist als Betriebsausgabe anzusehen. Aus meiner praktischen Berufserfahrung heraus weiss ich, dass alle unsere Dienstleistungen und Komponentenrechnungen von den Kunden als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Über wieviele Jahre das abgeschrieben wird und ob das als sog. geringwertiges Wirtschafttsgut direkt abgeschrieben werden kann, beantwortet dir wiederum eine Steuerfachkraft, das ist absolut nicht mein Fachgebiet Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung! Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe) |
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Alarmanlage als Betriebsausgabe - Nockie - 28-10-2021, 09:44
RE: Alarmanlage als Betriebsausgabe - funkistnichtalles - 28-10-2021 09:59
RE: Alarmanlage als Betriebsausgabe - ssb-security - 28-10-2021, 10:34
RE: Alarmanlage als Betriebsausgabe - funkistnichtalles - 28-10-2021, 10:37
RE: Alarmanlage als Betriebsausgabe - Ollik - 28-10-2021, 11:13
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