KfW Förderung von EMAs
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18-05-2021, 12:22
Beitrag: #71
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RE: KfW Förderung von EMAs
Mal wieder Neuigkeiten aus dem Hause KfW!
Ich vermute mal, dass das noch nicht jedem bekannt ist. Habe es jetzt schon mit ein paar unserer Kunden (Facherrichtern) wieder über das Thema gehabt. Es gab zum 04. Mai wieder eine Änderung. Ab 04.05.2021 ist es wieder Pflicht, dass der Fachbetrieb eine Bestätigung unterschreibt. Hierin u.a. enthalten (Zitat): "Einbau von Einbruch-und Überfallmeldeanlagen # Anforderungen nach DIN EN 50 131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, jeweils Grad 2 oder besser sind erfüllt und # ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x mindestens Grad 2 wurden verwendet" und für (Zitat): "Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion # Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 sind erfüllt. # Die Einbruchmeldefunktion weist keine Abweichung von der vorgenannten Norm auf. # Bei der Scharf-und Unscharfschaltung wird die Zwangsläufigkeitvon der vorgenannten Norm eingehalten." jeweiliges ist entsprechend anzukreuzen und durch Unterschrift zu bestätigen. Weiter (Zitat): "Die KfW behält sich eine jederzeitige Überprüfung der Nachweise sowie eine Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen vor" Ich empfehle die Produktzertifikate der verbauten Komponenten anzufordern und zumindest abzulegen, falls ein Vorlegen gefordert wird. Auch das Thema Zwangsläufigkeit muss erfüllt werden. Quelle: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F...schutz.pdf ** In vino veritas ** www.avs-alarmanlagen.com www.brandwarn.de www.bkh-security.de/shop |
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