Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
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03-04-2021, 14:44
Beitrag: #4
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RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Nun, wo muss man nicht noch alles aufpassen um sich nicht in den Bereich einer möglichen Körperverletzung zu begeben
Alleine die Idee fand ich schon amüsant (wenn man das hier so äußern darf ... ). In Verbindung mit einer "Lichtorgel" und einem netten Streichquartett (Vivaldi, Tschaikowski, ...) - natürlich nur für den Stroboskop-Takt, bezüglich Ton das übliche HuiHui. Zählt es auch zur Körperverletzung, wenn Nebel ausströmen gelassen wird und der Täter wegen verminderter Sicht über eine Verkaufsgondel stolpert und sich hierbei den Hals bricht Vermutlich muss hinsichtlich eines möglichen Nebeleinsatzes ein Schild in 22 verschiedenen Sprachen darauf hinweisen und letztendlich wird ein Anwalt das dann so biegen, dass der Täter (ein Analphabet) das nicht verstehen konnte ... . Wir sind schon weit gekommen, in unserem good old Germany. Aber vermutlich wird 5624 auch diesmal Recht haben Hier gab es ja auch schon Beiträge, dass zu lautstarke Innensignalgeber bei einem Körperverletzungsdelikt zum Zuge kämen. Sorry, aber in meinen Augen hat keiner was in "meinen heiligen Hallen" zu suchen und wenn einer anderer Ansicht ist, dann sollen ihm zumindest die Ohren weh tun. (Denn das angesetzte Strafmaß tut es wohl eher nicht ) Immer daran denken: Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Wobei die Schwierigkeit ist, das schwächste Glied als solches zu erkennen, bevor es andere erkannt haben! |
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