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Diebstahl und Alarmanlagen von der Steuer absetzen?
08-09-2020, 16:08
Beitrag: #2
RE: Diebstahl und Alarmanlagen von der Steuer absetzen?
Hallo Nockie,

das fragst Du am besten einen Steuerberater, die Leute kennen sich damit aus. Das Folgende stellt keine Beratung für Steuerrecht, etc. dar, sondern ist lediglich das, was ich glaube zu wissen, alle Angaben also ohne Gewähr.

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen, sprich Rechnungen von Handwerkern, kannst Du den Lohnanteil Steuerlich begrenzt absetzen.
Firmen die Vorsteuerabzugsberechtigt sind bekommen die MwSt. wieder und können Dinge wie Werkzeuge, Computer, etc. die dem Eigenbedarf der Firma dienen, je nach Investitionssumme absetzen.

Wie und ob das in Deinem Fall geht kann Dir, wie gesagt, nur der Steuerberater Deines Vertrauens vernünftig erklären.

LG Jens

Schweers Anlagentechnik GmbH * Mönchengladbach * Einbruchmeldeanlagen * Videoüberwachung * mechanische Fenstersicherungen DIN18104-2 * Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) * BHE zertifizierter Facherrichter * www.antec-ups.de
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RE: Diebstahl und Alarmanlagen von der Steuer absetzen? - Jens Knoche - 08-09-2020 16:08



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