Alarmierung bei zwei Rauchmelder
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07-10-2019, 15:32
Beitrag: #1
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Alarmierung bei zwei Rauchmelder
Hallo,
um externe. Fehlalarme zu vermeiden, hatten wir folgende Idee. Handdruckmelder: Löst sofort Räumngsalarm + Alarmierung Feuerwehr In kleinen Räumen mit 1 Rauchmelder: Löst sofort Räumngsalarm + Alarmierung Feuerwehr Große Räume mit mehreren Rauchmeldern: 1. Rauchmelder: Löst sofort Räumngsalarm 2. Rauchmelder: Läst alarmierung der Feuerwehr aus Ist sowas baurechtlich zugelassen? Ist was spicht gegen so eine Lösung? Anlage ist im Moment nicht auf LST aufgeschaltet. Benachrichtigung FW erfolgt durch Werkschutz. Wie sieht es aus falls die Anlage aufgeschaltet werden soll? Danke |
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07-10-2019, 15:37
Beitrag: #2
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RE: Alarmierung bei zwei Rauchmelder
Was genau steht denn im Brandschutzkonzept zum Objekt? Dieses ist ja Bestandteil der Baugenehmigung. Was ist da definiert zum Brandschutz?
Ich verstehe den Unterschied zwischen klein und groß auch nicht beim Raum. Entweder 2 Melderabhängigkeit oder nicht. |
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07-10-2019, 15:44
Beitrag: #3
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RE: Alarmierung bei zwei Rauchmelder
(07-10-2019 15:37)Ja_ich schrieb: Was genau steht denn im Brandschutzkonzept zum Objekt? Dieses ist ja Bestandteil der Baugenehmigung. Was ist da definiert zum Brandschutz? Wir haben kleine Räume (Garderobe z.B.) da gibt es nur einen Melder an der Decke. Dort auf das auslösen eines zweiten Rauchmelder zu warten wäre irgendwie doof... |
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07-10-2019, 15:58
Beitrag: #4
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RE: Alarmierung bei zwei Rauchmelder
Was sagen denn die Anschlussbedingungen der Feuerwehr? Ich kenn das meist so, dass sowieso 2 Melder auslösen müssen, bis die Feuerwehr alarmiert werden darf.
Gruß USAfirefighter |
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07-10-2019, 16:05
Beitrag: #5
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RE: Alarmierung bei zwei Rauchmelder
@USAfirefighter: Ich kenne es so, dass die Feuerwehr bereits beim ersten Melder alarmiert wird, die Zwei-Melder-Abhängigkeit dagegen ist für die Ansteuerung von Löschanlagen.
Was spricht gegen die Nutzung von Verzögern/Erkunden bei besetztem Objekt? |
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07-10-2019, 20:19
Beitrag: #6
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RE: Alarmierung bei zwei Rauchmelder
(07-10-2019 15:44)ithurtswhenIP schrieb:(07-10-2019 15:37)Ja_ich schrieb: Was genau steht denn im Brandschutzkonzept zum Objekt? Dieses ist ja Bestandteil der Baugenehmigung. Was ist da definiert zum Brandschutz? Deshalb gibt es eine sogenannte 2 Melderabhängigkeit. Diese greift auch bei einer kleinen Räumlichkeit, z.B. einer Garderobe. Gerade dann ist ein Fehlalarm eher zu qualifizieren, da immer 2 Melder auslösen müssen. Die Frage zum Konzept ist weiterhin die Wichtigste. Nur das ist erlaubt umzusetzen. Alles andere bedingt eine erneute Sachverständigenprüfung und Bewertung. Das sollte man besser nicht anstreben. |
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