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Rechtliche Fragen bzw. Zugehörigkeiten zu KFE / VSÖ und andere Dachverbände - Druckversion

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Rechtliche Fragen bzw. Zugehörigkeiten zu KFE / VSÖ und andere Dachverbände - P.I.R - 31-01-2016 15:14

Servus & Hallo an die Leser dieses Beitrages.

Ich hätte eine Frage zur rechtlichen Sicht in Bezug auf Errichtung von EMA.
(soferne natürlich das reglementierte Gewerbe zur Errichtung von EMA aufrecht/angemeldet ist, sowiso klar...)

MUSS man als Facherrichter (in Österreich, oder auch Deutschland) irgendwelchen Dachverbänden angehören, um zu diesen "Sicherheits-Vignetten" und "Registriernummern" zu kommen um die Installationsatteste für Alarmanlagen (nach OVE-Richtlinie R2) aushändigen zu dürfen?

siehe:
https://www.ove.at/normung-oek/produktprogramm/ove-richtlinien/installationsattest-alarmanlagen-r2/

Mir geht es eigentlich darum, die Mitgliedschaft ist ja zum Teil einige 1000 Euro teuer und wenn ich im Jahr 5 Anlagen installiere, dann ist das nicht gerade erstrebenswert...

Also, ist es auch hinsichtlich Versicherer ein "MUSS", dass der Errichter einer dieser Vereine angehört, oder ist das immer und grundsätzlich eine Vereinbarungssache zwischen Errichter und Betreiber/Kunde.

Kann ich als Errichter mit aufrechter Gewerbeanmeldung auf diesen "SchnickSchnack" verzichten, oder zwingen mich Gesetze und Normen diesen Vereinen anzugehören und irgendwelche Sticker auf Atteste kleben zu müssen...

Besten Dank & schönen Tag allseits,