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Anruf von Verisure - peteralarm - 09-06-2022 17:06

Na so was Wink
hatte ich doch eben einen Anruf von Verisure erhalten, mit dem Hinweis das ich mich für eine Alarmanlage von denen entschieden hätte.... die wollten mir doch glatt einen Außendienstmitarbeiter vorbeischicken.
Woher die meine Telefonnummer haben, wollte mir die nette Dame nicht verraten. Nach dem Hinweis, das ich selbst Errichter für Einbruchmeldeanlagen bin, war das Gespräch sehr schnell beendet.
Ist euch auch schon mal so etwas passiert?
Die arbeiten wohl mit allen Mitteln....... Big Grin


RE: Anruf von Verisure - ssb-security - 09-06-2022 18:27

Das hatte ich von Verisure noch nicht, derartige Versehen kommen bei mir allerdings fast wöchentlich vor. Da werde ich stets mit dem Vermerk "Ihre Anfrage bei uns" angesprochen.


RE: Anruf von Verisure - Jens Knoche - 10-06-2022 08:08

Richtig lustig wird dann der Verweis, das Mitarbeiter XY (die dann natürlich vom Namen nicht stimmen) oder die Geschäftsführung (das wüsste ich dann zufälligerweise recht gut Big Grin) angefragt hätten.

Oder die Frage ob man denn die Geschäftsführung sprechen könnte, ich antworte dann immer was sie denn von der Geschäftsführung wünschen würden und dann hat sich das Gespräch recht flott erledigt.

Auch immer schön, wir haben ein todsicheres Angebot mit der Rendite Ihres Lebens... und wenn man denen dann den Tipp gibt es doch besser selbst zu machen und es keinem zu verraten, wenn es doch so gut ist... dann kommt nichts mehr Big Grin


RE: Anruf von Verisure - Martina H. - 10-06-2022 08:41

Die brauchen eben (wie auch bei Anbahnungsversuchen anderer Agenten) einfach nur Arrow einen Aufhänger, einen Türöffner, für ins Gespräch zu kommen. Da ist halt jedes Mittel Recht und was Huh liegt näher, als mit so einer "Ansage" ins Gespräch zu kommen.

Je nach Internetauftritt Lightbulb kommen die auch an die passenden Namen, nur bei den Klein-, Kleinst- oder 1-Mann/Frau-Unternehmen wird es schwierig. Dennoch steht jeden Tag irgendwo ein "Opfer" auf, es ist die Kunst, dieses ausfindig zu machen ... Wink


RE: Anruf von Verisure - ssb-security - 10-06-2022 09:14

Das mit dem Vermerk "man habe ja angefragt" die Kontaktaufnahme vornimmt hat eher damit etwas zu tun:

Die Bundesnetzagentur kann unerlaubte Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Bußgeldverfahren verfolgen. Sie erhebt etwa im Fall von unerlaubten Werbeanrufen Bußgelder von bis zu 300.000 Euro.

Um Verbraucher noch besser vor unerlaubter Telefonwerbung zu schützen, müssen Unternehmen seit dem 1. Oktober 2021 die Einwilligung sofort und nach jeder Verwendung für fünf Jahre dokumentieren. Die Bundesnetzagentur kontrolliert die Dokumentationspflicht, indem sie die Nachweise von den Unternehmen verlangen kann.

siehe auch hier

Sollte Verisure dieser Praxis nun tatsächlich nachgehen, können die sich richtig Ärger einhandeln. Da wir alle Verisure nur das Beste wünschen, schlage ich Peter vor, dass er jetzt schon mal die erste Meldung an die Bundesnetzagentur vornimmt.

rufnummernmissbrauch@bnetza.de


RE: Anruf von Verisure - AaronK - 10-06-2022 10:46

Bringt nur nichts, wenn Verisure bei der Geschäftsnummer anruft, die Verschärfung gilt nur Verbrauchern gegenüber. Wink Wobei auch B2B im Regelfall eine Unterlassungsklage möglich wäre, weil im Regelfall nicht anzunehmen ist, dass jeder Unternehmer derart konkretes Interesse an einer EMA hat, dass von einer mutmaßlichen Einwilligung auszugehen ist, was für B2B-Kaltakquise die Grundvoraussetzung ist. Nur: Die Anzahl der Leute, die am Ende wirklich dagegen klagen oder ne Unterlassungserklärung verlangen, wird halt geringer sein als die darüber abgeschlossenen Verträge und deren Gewinn.

Telefonische Kaltakquise wäre regelmäßig als zulässig anzunehmen, wenn du z.B. Lieferant für ein Produkt bist, was das Unternehmen verkauft. Also ruft Alarmanlagengroßhändler A bei dir als Errichter an, ist wohl von deiner mutmaßlichen Einwilligung auszugehen, weil du ja durchaus möglicherweise daran interessiert bist, einen größeren Marktüberblick (vllt. hat A bessere Preise als der bisherige Lieferant) zu haben. Das gilt auch, falls Verisure versuchen würde, Errichter für die Vermarktung ihrer Leistungen anzuwerben. Auch hier gibts wahrscheinlich vereinzelt abweichende Urteile, aber im Regelfall ist aus genannten Grund (man hat ja durchaus meist Interesse daran, die besten Konditionen zu haben und deshalb durchaus Interesse an einem Marktüberblick was Lieferanten angeht) wohl eher eine mutmaßliche Einwilligung anzunehmen.

Baut Unternehmen X jetzt gerade ein Gebäude neu oder plant dies oder zieht in ein anderes Mietobjekt um, mag eine mutmaßliche Einwilligung meiner Auffassung auch durchaus anzunehmen sein, wenn du als Alarmanlagenerrichter dort anrufst und deine Dienstleistungen bewirbst. Aber einfach zufällig bei Unternehmen Y anzurufen, das gerade nicht umzieht, baut o.Ä., wird im Regelfall keine mutmaßliche Einwilligung anzunehmen sein, womit ein Verstoß gegen das UWG vorliegt und Unternehmen Y eine Unterlassungserklärung fordern kann (Anwaltskosten sind durch den Anrufer zu tragen) oder eine Unterlassungsklage höchstwahrscheinlich erfolgreich einreichen kann (Anwalts- und Gerichtskosten sind durch den Anrufer zu tragen).


RE: Anruf von Verisure - Funkalarmprofi - 10-06-2022 16:14

Kannte ich bisher nur von Alarmexperte (Stadtritter) - aber wie es aussieht, gibt es noch mehr Firmen die es immer mal wieder versuchen ... Kaltaquise und Haustürgeschäfte waren schon bei Plastikdosen, Staubsaugern und Kochtöpfen nicht besonders seriös, und sind es bei Alarmsystemen erst recht nicht.

Trotzdem muss es sich ja lohnen, gibt offenbar doch den ein oder anderen der darauf einsteigt sonst würden die das Risiko ja nicht eingehen.
Aber was soll's - jeder bekommt halt den Errichter, den er verdient Wink ...


RE: Anruf von Verisure - peteralarm - 10-06-2022 16:25

(10-06-2022 16:14)Funkalarmprofi schrieb:  Aber was soll's - jeder bekommt halt den Errichter, den er verdient Wink ...

Big Grin So isses Tongue