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Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - Druckversion

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Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - shortyHonk - 09-04-2021 09:26

Hallo zusammen,
da hier einige Experten im Forum sind, mal eine rechtliche Frage von meiner Seite. Vielleicht weiß dies ja jemand.

Ich habe einen Stellplatz für mein Auto an meiner Arbeitsstelle seit längerem gemietet.
Der Stellplatz ist auf Privatgrund eines Hinterhofes.

Nun hat in der vergangenen Woche der Eigentümer Kameras installiert, die nun auch mich und mein KFZ filmen. Ich wurde über die Installation nicht informiert, oder gefragt - aber natürlich fällt einem auf, wenn dort plötzlich Kameras hängen.

Ist dies vom Vermieter so rechtens? Darf er mich einfach filmen?
Würde mich einfach mal interessieren Wink
Danke!
Grüße
Martin


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - ssb-security - 09-04-2021 09:33

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Da Du den Stellplatz gemietet hast, darf er diesen Bereich eigentlich nicht permanent filmen, aber die Ausnahme bestätigt die Regel, nämlich dann, wenn er dort ein Problem hat und bereits mit allen anderen verfügbaren Mitteln versucht hat, diesem Herr zu werden.
Abgesehen davon weißt Du nicht, was die Kamera wann filmt. Da greift dann aber wiederum die Augenscheinlichkeit ein, was bedeutet, dass es grundsätzlich ein Problem werden könnte, wenn Du von Deinem Parkplatz aus gesehen den Eindruck hats, dass er Dein Auto ständig filmt (was sagt denn Dein Auto dazu? Wink).
Aber alles in allem hab ich mit dieser Frage von Dir nicht gerechnet, da wir hier doch eigentlich alle irgendwie mehr pro als kontra Sicherheit eingestellt sind.
Rede mit ihm, lass Dir zeigen was er da tut und finde den Kompromiss.
In welchem Bundesland liegt dieser Parkplatz?


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - shortyHonk - 09-04-2021 09:52

Natürlich weiß man nicht wann die Kamera filmt. Vorgefallen ist soweit nichts - natürlich soweit ich als Mieter dies beurteilen kann.
Mir ging es auch eher ums Prinzip, also um den rechtlichen Stand, nicht darum, dass ich etwas zu verbergen hätte, oder meinen Rechtsanwalt einschalten möchte Big Grin
Eventuell werde ich in Zukunft auch Mieterschaft haben und da wäre es doch interessant, ob ich diese Bereiche einfach per Video abfragen dürfte.
NRW wäre das Bundesland.
Ein Gespräch ist nicht notwendig - ich lasse die Kamera einfach Kamera sein, aber interessant finde ich das Thema schon Wink
Danke für deine Rückmeldung


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - funkistnichtalles - 09-04-2021 09:56

So manchmal verstehe ich die Menschheit nicht.
Mir persönlich gibt eine professionelle Videoüberwachung immer ein Gefühl der Sicherheit. Man kann mich meinetwegen 24 h im öffentlichen Bereich überwachen, das wird so langweilig, dass der dann einschläft. Ich habe damit 0,0 Probleme. Eher das Gegenteil, wenn du in der Zeitung lesen musst, dass irgendein Geisteskranker aus heiterem Himmel eine ihm unbekannte Person angreift und zu Schaden bringt. Sollte ich diese Person sein, wäre ich heilfroh, wenn es Beweismittel gäbe, die ein windgebeutelter Rechtsverdreher nicht ins Gegenteil verdrehen kann.
Nur so als meine persönliche Meinung.

Was hast du denn persönlich dagegen, wenn du und dein Eigentum geschützt werden? Du hast doch nur Vorteile davon, solange du keine krummen Dinger drehst und dein schlechtes Gewissen dir einen Streich spielt.
Solange du dir nichts zu schluden kommen lässst, wird dir die Überwachung auch nicht entgegetreten.

Ob er das darf oder nicht, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Falls du Überwachungsdruck spürst, musst du zum Arzt. Diese Krankheit gibt es nicht, wird er dir sagen. Dieses Wort ist von sogenannten Datenschützern und von Gewerkschaften generiert worden, denen so manches "Problem" herangetragen wurde, wo Leute, die die Firma betrogen haben, aufgedeckt wurden.
Ähnliches bei Überwachung im Öffentlichen Raum. Auch hier wurden Sachen aufgedeckt, die für so manche lieber Unerkannt geblieben sein sollten.
Schau andere Länder an. Da läuft die Sache wesentlich besser. Auch im Stichwort Stadtverchmutzung, Banden und Jugendkriminalität usw.
Auch wenn ich kein Errichter wäre, wäre es mir wurscht, wieviele Kams mich im öffetlichen Raum beobachten wollen. Da kommt nichts bei raus, denn ein ruhiges Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen.
Diese sogenannte Problematik gibts nur in Deutschland. LEIDER


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - shortyHonk - 09-04-2021 10:14

Hi FINA
ähm warum denn so frontal?
Eventuell hast du meinen Post #3 gar nicht gelesen?
Ich bin nicht krank, soweit ich hoffe und ich habe jetzt auch nicht groß etwas dagegen, dass er filmt.

Ich interessiere mich für die Rechtslage - das war die Frage hier. Wie auch oben im ersten Post geschrieben - es würde mich einfach interessieren und ich hatte gedacht hier gibt es ja genug Leute, die sich mit diesen Fragen bereits befasst haben und auch Antworten hätten.

Es geht auch darum, dass ich in Zukunft ebenfalls Mieter haben werde und wie ich damit umgehen kann / was ich dann als Eigentümer filmen darf.

Die Situation oben war der Anlass um da nachzuhören, sowie ein gutes Fallbeispiel aus meiner Sicht.

Sollte die Frage jemandem negativ aufstoßen - dann gerne ignorieren.
Danke


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - angos_ - 09-04-2021 11:17

Moin,

ich persönlich bin dafür :-) Aber in diesem Land gibt es weder einheitliche Gesetze und einheitliche Durchsetzung selbiger. Mein Stand ist der

- das man auf seinem Gelände tun kann was man will
- Kunden/Mieter/Personal darüber informieren muss, gibt es da eigentlich ein bundesweit genormtes Schild?
- ggf. Bereiche "ausgrauen" muss wenn widersprochen wir, habe ich hier selbst schon hinter mir:-(

Bei der Polizei ist das auch sehr verschieden. Wir haben bei Vorfällen schon gutes Material vorgelegt und wurden in Berlin abgewiesen. In Brandenburg wurde es als Ermittlungsansatz angenommen. Ist natürlich nicht beweisfähig weil man uns nicht traut?

Sonnige Grüße

Andreas


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - Kalli1505 - 09-04-2021 11:45

Zitat:Falls du Überwachungsdruck spürst
Meiner Meinung nach ist der ganze Überwachungsdruck eh unsinnig.
Wenn man des ganze Thema ernst nimmt, müsste man auch z.B. Assistenzsysteme im Auto verbieten (Rückfahrkamera oder Spurhalte-Assistent etc.). Theoretisch wäre ja eine Umrüstung zur Überwachung möglich...
Auch die Kameras auf den Ampeln könnten meiner Meinung nach einen Überwachungsdruck hervorrufen. Das sind meist Kameras von Flir, die auch Bilder aufzeichnen können ...


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - funkistnichtalles - 09-04-2021 12:35

Warum so frontal?
Weil der Post für meine Begriffe umschwurbelnd auf das Thema eingeht, so frei nach dem Motto: Ich sag jetzt mal nicht, was ich eigentlich will, ich lasse mal einen Testballon steigen und dann kann ich ja weiter fragen.
Es liest sich für mich eben so, wenn du das anders meinst, dann frag halt direkt. Ohne hätte, wenn und aber.
Wenn du die bisherigen Beiträge zum Thema verfolgt hättest, wären dir die Antworten ausrechenbar gewesen, die du bekommst.
Genau das ist eingetreten, da sich an der Lage nichts verändert hat.


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - peteralarm - 09-04-2021 13:25

Mal ganz davon abgesehen, kann und darf das Forum keine Rechtsberatung geben.


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - sly86 - 09-04-2021 14:13

Wenn ein Wunsch geäußert wird bzgl. Kamerainstallation lese ich immer wieder das man das absolut nictht tun sollte, Datenschutz, Anzeige und was noch alles in den Raum geworfen wird....

Heute wird eine Frage gestellt zu einer bestehenden Kameraanlage, heisst es genau das Gegenteil:
Ich habe nichts zu verbergen - dient doch der eigenen Sicherheit - man wird sogar gefragt was einem an einer KAMERAANLAGE störtBig GrinBig Grin Ich lache wirklich laut Big GrinBig Grin


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - peteralarm - 09-04-2021 14:21

Ich denke, niemand sagt, das man keine Videoanlage installieren soll. Es wird nur auf die rechtlichen Vorschriften, welche nun mal kein Wunschkonzert sondern Gesetz sind hingewiesen. Das nicht ohne Grund, es macht sicher keinen Sinn einen Errichter oder Nutzer der Anlage ins offene Messer laufen zu lassen. Denn Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe - und die können schlimmstenfalls ganz schön heftig werden.


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - shortyHonk - 09-04-2021 15:15

Zunächst einmal besten Dank Andreas für die vernünftige Antwort!

@ FINA: Naja ich finde ich habe klar gesagt was ich möchte.. ich wollte mal hören wie die Rechtslage aussieht.. steht auch so im Titel.
Es geht dabei - wie jetzt zig mal geschrieben - darum mein Wissen aufzuarbeiten, da ich mit diesem Thema - wie ebenfalls geschrieben - noch keine Berührungspunkte hatte.
Die Situation auf dem Parkplatz hat bei mir das Interesse geweckt und daher meine Frage. Nicht mehr und nicht weniger.
Ich finde das steht hier klar so und da gibt es nichts zu deuten.
Wenn da etwas hinein interpretiert wird, dann kann ich da beim besten Willen nichts für.

Zum Thema lesen: Ich habe ein paar Beiträge dazu gelesen, aber konnte immer nur Themen zum öffentlichen Raum finden.
Hier geht es ja bekanntlich um vermietetes Eigentum und das fand ich dann doch interessant - wie gesagt - mit dem Hintergrund, dass es mich zukünftig erst Recht beschäftigen wird.

Grüße


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - Martina H. - 09-04-2021 16:07

Vielleicht auch einfach "Der Zweck heiligt die Mittel" Angel

oder

"Um etwas Gutes zu erreichen, darf man auch was Schlechtes tun" Exclamation

Vermutlich ist es nicht nur für mich ein Unterschied, ob man irgendwelche Umkleidekabinen "überwacht" oder jemand bei einer Festnahme irgendwelche Polizisten filmt, die auf eine - auf dem Boden bereits fixierte - Person wie von Sinnen einschlägt und/oder tritt oder derart auf dem Hals kniet, dass der - keine Gegenwehr leistende - Festgenommene verstirbt.

Vielleicht ist genau das der Grund, warum man sich nicht für festgezurrte Gesetzesregelungen entscheiden kann Huh

Der Parkplatz, die Straße oder der Platz und alle Geldautomaten (damit man die Sprenger bei den Vorbereitungen ertappt und sich die Polizei auf den Weg macht, bevor es zur Sprengung kommt) kann wegen meiner von jedem überwacht werden, aber mein Schlafzimmer eben nicht. Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht den Unterschied, ob eine Oma auf der Fensterbank liegt und stundenlang "überwacht" wer auf dem Bürgersteig auf und ab geht, wenn es denn verboten sein soll, dass die gleiche Oma sich einer Kamera bedient und statt auf der Fensterbank verweilend bequem im Sessel sitzt und mit einer Tasse Kaffee in den Monitor schaut. Huh

Wenn die Oma nicht den grauen Star hat, sieht die so gut, wie ein entsprechendes Objektiv. Nur aufnehmen/speichern und zoomen kann Oma (noch) nicht Wink


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - funkistnichtalles - 09-04-2021 17:03

was wird denn jetzt wieder mit dem Privatbereich herumgedoktert, das ist doch alles ausser Frage, wie das zu handeln und rechtlich zu bewerten ist.
Es ging um einen privat vermieteten Parkplatz mit Anschluss zum öffentlichen Bereich.
Ich nehme mal stark an, dass das Auto dort hingefahren wird. Also tangiert man zwangsläufig auch den sogenannten öffentlichen Bereich. Steht doch ausser Frage.
Trotzdem ist das ganze wie von anderen schon beschrieben, von Fall zu Fall unterschiedlich. Der Vermieter darf das im Grundsätzlichen, wenn du nicht zustimmst hat er andere Mittel.
es geht nur darum, was man erreichen will. Vandalismusprävention, Falschparker, Wildpinkler was es auch immer gibt, die einem als Besitzer das Leben schwer machen.
Auch die Frage, wie das Privat zu bewerten ist, kommt klar auf den Einzelfall an.
Hier in Bayern und speziell in meiner Region ist mir kein Fall bekannt, wo ein Klageführer über den Datenschutzbeauftragten vom LRa hinausgekommen ist.
Ich hatte noch keine Anfrage, keine Stellungnahmen oder sonstige Repressalien von irgendwelchen Stellen zu bearbeiten.
Wenn, dann hätte ich auch die passenden Argumente.
An meinen Videoanlagen habe ich klar den Hinweis auf die Videoüberwachung und den Zweck derer dokumentiert. Wie lange ich aufzeichne, geht erstmal keinen was an.
Man muss es ja nicht so durchführen wie wir, aber man kann. Ob man darüber lachen will oder nicht, ist mir primär längsquer.
Ich habe auch noch keinen in unserem Umfeld gehabt, der ein Bussgeld bezahlt hat.
Zu diesem Thema: bis das Bussgeld verhängt wird und rechtskräftig wird, braucht es mehrere Anläufe. Wenn da einer partout nicht reagieren will, ist er selbst schuld und muss halt löhnen. Von Null auf Hundert geht da gar nichts.


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - ssb-security - 09-04-2021 17:11

(09-04-2021 09:52)shortyHonk schrieb:  Eventuell werde ich in Zukunft auch Mieterschaft haben und da wäre es doch interessant, ob ich diese Bereiche einfach per Video abfragen dürfte.
Sobald Du eigene Mieter hast, also eigene Mietverträge schreibst, nimm die Videoüberwachung mit rein und dann ist da gar nichts mehr zu machen.
Noch ein kleiner Tipp: Ich habe öfter damit zu tun, dass Angestellte von Einzelhändlern mit der Überwachung nicht einverstanden sind. Es kam schon zu Klagen, die allerdings allesamt als unbegründet abgewiesen wurden. Es sei denn, der Angestellte klaut, wird dabei erwischt und erhält die Kündigung. Dann geht es vor das Arbeitsgericht und die sehen die Angelegenheit i.d.R. ganz anders. Was hier hilft, ist ein Papier, indem der Angestellte zuvor unterschrieben hat, dass er eine Videoüberwachung zur Kenntnis nimmt (er muss nicht damit einverstanden sein). Dann gewinnt der Arbeitgeber sogar vor dem Arbeitsgericht (was nicht bedeutet, dass er dennoch eine Abfindung zahlen muss, aber zumindest ist eine Wiedereinstellung nicht nötig). Weigert sich der Angestellte, was ich vorher schon einschätze, lasse ich diesen am Montagetag den Lieferschein unterzeichnen, auf dem detailliert steht, was da installiert wurde. Auch das gilt als informiert.


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - peteralarm - 09-04-2021 17:54

Ich baue auch Videoanlagen und bin aus dem Grund auch keinesfalls dagegen. Wo es um Sicherheit, Vandalismus oder Schutz von Personen und Eigentum geht ist das auch völlig angebracht.
Jedoch weise ich (und muss das nach dem DSVGO auch, wie ein Datenschützer bei einer Schulung in unserer Firma sagte) darauf hin, das entsprechende Hinweisschilder angebracht sein müssen und auch Aufnahmen im öffentlichen Bereich unzulässig sind.
Also, wenn es in deinem Fall um Schutz des Geländes und letztendlich auch deines Eigentums geht, sehe ich da kein Problem. Wenn die Kameras nur den Parkplatz überwachen ist das OK. Auf vielen Supermarkt Parkplätzen findet man inzwischen Kameras, da scheint sich keiner dran zu stören....


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - ssb-security - 09-04-2021 18:11

(09-04-2021 17:54)peteralarm schrieb:  Auf vielen Supermarkt Parkplätzen findet man inzwischen Kameras, da scheint sich keiner dran zu stören....
An Tankstellen wird seit 1972 (beginnend ESSO) Videoüberwacht. Da ist dann nicht nur die Person, sondern auch noch das Auto nebst amtl. Kennzeichen dabei und jetzt kommt`s: Das interessiert keine Sau. Da wird wochenlang Datenspeicherung betrieben, jede Hinz und Kunz Angestellte auf Teilzeit, ohne jegliche Einweisung, darf da lustig in den Aufnahmen rum wühlen, "Datenschutzbeauftragter" was ist das? usw., usw. Könnte ich mehrere Bücher drüber schreiben.
Das interessiert den aufgeklärten Bürger NULLKOMMANULL (und die Datenschutzbeauftragten der Länder sind auf diesem Auge auch blind). Aber wenn der Bäcker über der Theke eine kleine Cam hängen hat, weil ihm sonst der gesamte Tagesgewinn aus der Kasse verschwindet, dann oweh. Dann macht sich der Kleine Mann ganz groß und die doofe Verkäuferin fragt auch schon mal, ob die Umkleideräume auch gefilmt werden, worauf ich mich schon mal dazu hinreißen lies zu fragen, wer sie denn nackig sehen wolle?

Das Thema wurde in unserem Land derart Zerwurstbräzelt, dass es schon manchmal sehr ermüdend ist. Wie Funkt.... bereits schrieb, geschützt werden i.d.R. Diebe, Räuber und Asoziale.


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - peteralarm - 09-04-2021 18:36

(09-04-2021 18:11)ssb-security schrieb:  Das Thema wurde in unserem Land derart Zerwurstbräzelt, dass es schon manchmal sehr ermüdend ist. Wie Funkt.... bereits schrieb, geschützt werden i.d.R. Diebe, Räuber und Asoziale.

Wie so vieles andere auch, siehe unsere Masken und Impfpolitklowns. Das ist Unfähigkeit auf höchstem Niveau Dodgy
Darin sind wir Weltmeister Undecided


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - funkistnichtalles - 09-04-2021 18:42

Eben darum geht es doch.
Diese Beamten und Idiotengängelei muss man doch nicht zwangsläufig mitmachen.
Wer ewig zu allem ja und Amen sagt, gräbt sich doch sein eigenes Grab.
Ich sage meinen Kunden, das was ich weiss und wie ich denke. Fast alle gehen mit und damit gibt es eine Win Win Situation. Über die rechtlichen Konsequenzen könnten wir hier ewig diskutieren und in jedem Falle wird jeder Fall anders entschieden werden.
Wenn wir immer auf hätte wenn und aber vertraut hätten, wäre unser Land nicht da wo es steht. Nur haben die, die das aufgebaut haben, nicht danach gefragt, was passieren könnte, sondern im damaligen Hier und Jetzt gehandelt und geschafft.
Damals war ein Beamter ein Lutscher, der in der freien Wirtschaft nicht bestehen konnte. Heute ist es umgedreht, die Sesselfurzer bestimmen unser Land und wir sehen gerade, wohin die Reise geht. Quo vadis, made in Germany???


RE: Rechtliche Frage - was darf gefilmt werden? - peteralarm - 09-04-2021 18:57

(09-04-2021 18:42)funkistnichtalles schrieb:  Quo vadis, made in Germany???

Wir sind mit vielem auf dem Weg, das man fragen muss
"Möchtem sie Qualität? oder darf es auch Made in Germany sein?"

In vielen Bereichen sind wir schon dort, das gute Namen verkauft wurden und da heute oft nur billigster China Schrott drin ist.
Das ist vorsätzliche Täuschung am Verbraucher - Meine Meinung.