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Gesetzliche Regelung Rauch-Brandmelde - Druckversion

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Gesetzliche Regelung Rauch-Brandmelde - FreddyMeikel - 30-03-2019 18:55

Hallo zusammen,
Ich habe eine generelle Frage- es betrifft den gewerblichen Bereich von Beherbungsbetrieben (z.B. Hotels). Soweit ich weiß werden diese in gewissen Abständen auf ordnungsgemäße Installationen überprüft. Wie sieht es aus wenn in jedem Zimmer und auch den Fluren diese Stand-Alone 10Euro Rauchmelder hängen, aber auch noch eine ältere Brandmeldeanlage vorhanden ist ? Kann die abmontiert werden oder ist man verpflichtet diese weiterhin zu betreiben und zu warten? Ganz herzlichen Dank für eure Hinweise im Voraus!


RE: Gesetzliche Regelung Rauch-Brandmelde - 5624 - 30-03-2019 19:54

Es kommt darauf an.

Es gibt in Deutschland zwei klare Normen, die DIN 14575 und die DIN 14676. Jede der beiden Normen referenziert noch auf andere Normen, national wie international.

Wichtig ist, was in den behördlichen Genehmigungen drinsteht, von wann diese sind und welche Normen zum Zeitpunkt der Genehmigung gültig waren.

Wenn in der Genehmigung drinsteht, dass die DIN 14675 oder eine der referenzierten oder ersetzten Normen eingehalten werden muss, dann muss die BMA bleiben und die Rauchwarnmelder müssen raus. Wenn die DIN 14676 genannt wird, dann haben die Rauchwarnmelder ihre Berechtigung. Teilweise kann es aber auch sein, dass die BMA als Hausalarmanlage (weiter-)verwendet wird, dann bleiben beide.

Insbesondere bei Hotels ist aber regelmäßig die Brandmeldeanlage Pflicht. Es mag sein, dass kleinere Betriebe älteren Datums keine BMA haben, hier werden dann meist vernetzte Rauchwarnmelder als Nachrüstung gefordert, aber sobald es eine Änderung gibt, wird regelmäßig eine normgerechte BMA zur Auflage gemacht.

Wichtig ist, was in der Genehmigung steht und im Regelfall hat eine BMA im gewerblichen Bereich den Vorzug von Rauchwarnmeldern.

Manchmal machen es sich die Behörden oder Brandschützer sehr einfach und schreiben statt einer klaren Norm irgendwelche lustigen Texte. Da muss man sehr aufpassen. Letztens erst wieder gehabt, dass ein Frischling einen lustigen Text ins Brandschutzkonzept geschrieben hat. Problem an der Sache war, dass das geschriebene mit der am Markt verfügbaren Technik gar nicht realisierbar war.


RE: Gesetzliche Regelung Rauch-Brandmelde - FreddyMeikel - 30-03-2019 20:18

Hallo 5624,

erstmal herzlichen Dank für die hilfreiche Info. Es geht um einen befreundeten Betrieb, der Hotelier ist ein älterer Herr und möglicherweise weiß er nicht mehr wo die Unterlagen sich befinden. Frage, welche Behörde macht denn die Überprüfungen, und in welchen Abständen? Oder ist das je nach Goodwill? Danke und viele Grüße von Freddy


RE: Gesetzliche Regelung Rauch-Brandmelde - 5624 - 30-03-2019 20:24

Können mehrere sein. Bauordnungsamt, Feuerwehr, Gewerbeamt, zum Teil andere Ämter, möglicherweise sind auch BG oder die Versicherungen dabei.


RE: Gesetzliche Regelung Rauch-Brandmelde - Ja_ich - 30-03-2019 20:53

Ich sehe das jetzt aber mal ganz anders. Hier wäre es zunächst wichtig, welches Bundesland, also welche Beherbergungsrichtlinien. Dann ist die Anzahl der Betten und die Gebäudeklasse zu betrachten. Wenn das bekannt ist, dann lohnt es, nach einer Norm zu schauen, vorher m.E. macht das keinen Sinn.


RE: Gesetzliche Regelung Rauch-Brandmelde - FreddyMeikel - 30-03-2019 21:05

Nochmal guten Abend!
Also das Land ist Hessen, das Hotel hat ca. 40 Zimmer, ein Gebäude altes Fachwerk, ein zweites normal gemauert/Beton. Gebäudeklasse - keine Ahnung. Danke und Gruß Freddy


RE: Gesetzliche Regelung Rauch-Brandmelde - Ja_ich - 30-03-2019 21:38

Anzahl der Betten, nicht Zimmer ist relevant. Von der Gebäudestruktur kannst Du leider nicht unbedingt auf die Gebäudeklasse schließen. Ein Atrium z.B. welches über mehrere Etagen, meist auch Brandabschnitte, geht hebt Dich immer aus der Klasse 1 und damit wird es genehmigungsrechtlich schwieriger.


RE: Gesetzliche Regelung Rauch-Brandmelde - 5624 - 30-03-2019 22:01

Oo, Hessen. Herzlichen Glückwunsch.

Lass beides hängen. Laut HBO sind die Rauchwarnmelder Pflicht. Bei einer bestimmten Bettenanzahl kann es noch zusätzlich eine BMA-Pflicht geben. Um die Aufgabe der Rauchwarnmelder durch die BMA übernehmen zulassen, wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt.