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Schlüsseldienst verlangt 239,-!!! Muss ich zahlen? - Druckversion

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RE: Schlüsseldienst verlangt 239,-!!! Muss ich zahlen? - Latten_Otto - 22-05-2019 19:01

(16-03-2017 21:12)smith007 schrieb:  Es gab doch erst letzten einen Fall wo geklagt wurde,
weil der Schlüsseldienst die Tür hinterher mit einer Scheckkarte geöffnet hat.
Geklagt wurde wegen Wucher.
Der wollte sogar 319,51 Euro.

Zahlen musst der Kläger trotzdem allerdings war die Klage darin begründet,
weil hier keine Zwangslage ausgenutzt wurde.

Fakt ist jedoch , wenn man vorher nicht fragt braucht man sich hinterher nicht zu wundern.
Sollte eigentlich immer die erste Frage sein" was kostet mich das".

Den Fall kann man hier nachlesen:
https://www.schluesseldienst-brinkmann.de/luebeck/

Vorher nach dem Preis fragen, ist auf jeden Fall ein Muss! Das Problem ist leider, dass der unterschriebene Vertrag nachträglich ergänzt wird. Man muss also auch darauf achten, dass es bei dem unterschriebenen Betrag bleibt. Und wenn nicht, lieber die Polizei dazu holen!