Hallo Hotte,
jetzt muss ich luft holen.
Mein Wissen ist jetzt schon ein paar Jahre alt, aber eigentlich sollte sich nicht viel daran geändert haben.
Wann eine EMA ( oder sogar eine BMA ) vom Versicherer gefordert wird, hängt unter anderem vom zu Versicherten Gegenstand ab und vor allen Dingen von der zu Versichernden Summe.
Mal als Beispiel :
Du hast für 50.000 Euro Bodenfliesen in deinem Wohnzimmer verlegt. Der Versicherer wird das "normal" versichern, allerdings wird er dich bestimmt nicht dazu drängen eine EMA oder eine BMA ein zu bauen.
Hast du hingegen für 50.000 Euro Schmuck im Tresor oder Bilder an deine Wohnzimmer Wand genagelt, wird der Versicherer bestimmt eine EMA verlangen bzw. die zu zahlende monatliche Versicherungssumme würde ganz schön in die Höhe schnellen.
Die Summen die ich jetzt noch im Kopf habe, wenn ich mich nicht Irre :
bis 50.000 DM VdS Klasse A
50.000 bis 100.000 DM VdS Klasse B
ab 100.000 DM VdS Klasse C
Hinzu kam noch der Faktor Gewerbe oder Privat.
In Euro weiss ich es jetzt nicht, aber kann sein alles durch zwei zu teilen, zumindest grob.
Der Errichter hat sich durch seine passende VdS Anerkennung dazu verpflichtet nach den Vorgaben des VdS zu arbeiten bzw. nur passende VdS zugelassene Systeme zu installieren, wenn für die Anlage ein VdS Attest erstellt wird/werden soll.
Mal als kurzes Beispiel : Ich habe eine VdS Klassifizierung C für ABB Brand- und auch Einbruchmelde Systeme und bin trotzdem nicht berechtigt, Siemens Klasse C Systeme zu Attestieren.
Ich kann die einbauen, keine Frage, aber attestieren darf ich die nicht und wenn die Anlage Attestiert ist, auch nicht mehr warten oder reparieren , das darf dann nur einer mit der Siemens Zulassung. Alles andere gibt fürchterliche Haue. Arbeite ich hingegen für die Siemens klassifizierte Firma , sieht alles schon wieder anders aus.
Nur weil eine Anlage eine Klasse C Anerkennung hat, bedeutet das noch lange nicht, das die Anlage Klasse C Attestiert werden kann.
Da sind strikte Vorgaben ein zu halten bei der installation, im Notfall sogar in Abstimmung mit dem Versicherer, falls gewisse Sachen aus nicht Notwendigen Gesichtspunkten weg gelassen werden. da ist alles sehr streng geregelt.
Ist die Klasse C Anlage VdS Konform eingebaut, wird dafür ein Attest erstellt, das muss der Kunde und der Versicherer unterschreiben und dann geht das Ding an den VdS. Alle Zeit lang muss der Errichter eine Überprüfung durch den VdS über sich ergehen lassen, da werden die Anlagen überprüft, ob auch nach VdS errichtet und auch gewartet wurde.
Hat man die Prüfung bestanden, darf man weiterhin nach VdS basteln.
Bestehen die Anlagen die Prüfung nicht, hat man Zeit, nach zu installieren. Verfällt diese Zeit ins Nutzlose, verfällt auch die Errichter Anerkennung.
Bedingt durch dieses Gewusel kannste dir auch nicht irgend einen X-beliebigen Wachdienst raus suchen und die Anlage da aufschalten, auch dieser muss eine Zertifizierung haben um die VdS Vorgaben zu erfüllen, wenn die Anlage Attestiert ist. Also irgend ein Rentner mit viel Zeit, der mit dem handy durch die Nachbarschaft spaziert, hat keine Berechtigung klassifierte Anlagen zu Überwachen.
Hat hingegen ein klassifizierter Wachdienst einen Vertrag mit dem Rentner sieht die Sache auch hier schon wieder anders aus
hab ich was vergessen oder brauchst du noch irgendwas ?
Wenn ich mich irgendwo vertan habe, bitte ich um Berichtigung :-)
Mir fällt gerade ein, es gibt VdS Anerkannte Sachen ( Löt - Verteilerdosen z.B. ) die sind System ungebunden, müssen aber wie gesagt Anerkannt sein.
Genauso darf ich nicht hin gehen und VdS Klasse A Bauteile ( z.B. Magnetkontakte, Bewegungsmelder etc. ) in eine VdS Klasse B oder C eintüddeln.
VdS Klasse C Bauteile hingegen in eine A oder B Anlage schon.
ABC Grüße
Michael